

Sehr geehrte Besucher,
Bewohner und Mitarbeiter unseres Hauses.
Die Residenz Humboldthöhe ist bekannt als ein immer offenes und besucherfreundliches Haus. Wir pflegen gerne und ausgiebig den Kontakt zu der Vallendarer Bevölkerung und der Umgebung.
Nun hat sich aber für uns und die gesamte Bevölkerung eine völlig neue Situation ergeben, der auch wir uns nicht entziehen können. Insbesondere, weil gerade in der Residenz Humboldthöhe viele ältere und damit besonders gefährdete Menschen wohnen. Der Corona Virus hält uns alle in Atem. Zur Eindämmung der Entwicklung dieses Virus sind besondere Maßnahmen und Regelungen nötig. Aufgrund der besonderen Situation stehen wir in engem Kontakt mit dem Gesundheitsamt. Es wurde ein Krisenteam gebildet bestehend aus Geschäftsführung, Heimleitung, Hygienebeauftragte, Personalleitung, PDL ambulante Pflege, PDL stationäre Pflege Betriebsratsvorsitzender, Betriebsarzt.
Ab 01. Dezember 2020 gelten folgende Maßnahmen gegen die Ausweitung des Coronavirus im Betreuten Wohnen:
- Der Zugang zur Einrichtung erfolgt ausschließlich über die Rezeption.
- Besucher, Gäste und Dienstleister müssen sich an der Rezeption anmelden und zur Nachverfolgbarkeit ihre persönlichen Kontaktdaten hinterlegen.
- Besucher, Gäste und Dienstleister müssen sich auf direktem Weg zu den angegebenen Örtlichkeiten begeben. Weitere Personenkontakte sind zu vermeiden.
- Personen, die unser Haus zu Besuchszwecken eines Bewohners oder einer Bewohnerin aufsuchen, müssen während der gesamten Besuchszeit eine FFP” Maske ohne Ventil tragen.
Diese Masken werden nicht gestellt. - Friseur, Fußpfleger, Podologen etc. müssen weiterhin zur Rückverfolgbarkeit eine Terminliste einreichen. Sie sind ebenfalls verpflichtet, eine FFP2 Maske ohne Ventil zu tragen.
- Gleichzeitige Termine im betreuten Wohnen und des Pflegedomizils sind nicht gestattet.
- Im Restaurant herrscht Mundschutzpflicht. Erst am Platz kann dieser abgenommen werden. Personen, die keinen Mundschutz tragen, haben keinen Zutritt zum Restaurant. Hier folgen Sie bitte den Anweisungen des Personals.
- Es herrscht die Verpflichtung, im gesamten Haus einen MUnd- und Nasenschutz zu tragen. Dadurch wird die Personenzahl in den Aufzügen auf 5 bzw. 3 Personen angehoben.
- Der Hausbus kann wieder uneingeschränkt fahren. Es herrscht Mundschutzpflicht während der gesamten Fahrt. Für Bewohner der stationären Pflege werden separate Fahrtermine vereinbart.
- Personen mit erkennbaren Atemwegsinfektionen, einer Infektion mit COVID-19, oder Kontaktpersonen eines infizierten innerhalb der 14 Tages Frist haben keinen Zutritt zur Einrichtung. Hier muss eine Abfrage erfolgen.
Zusätzlich gelten im Stationären Pflegebereich folgende Regeln:
- Besuche sind auf zwei Personen eines Hausstandes (nahe Angehöriger) je Bewohner oder Bewohnerin beschränkt. Eine zeitliche Begrenzung findet nicht statt.
- Besuche müssen nicht angemeldet werden und finden entweder im Bewohnerzimmer / Wohnung oder einem Besuchsraum statt. Auch im Garten oder im Außenbereich sind Besuche gestattet. Besucher müssen sich auf direktem Weg, unter Vermeidung von anderen Bewohnerkontakten, zu der benannten Örtlichkeit begeben. Eine Begleitung entfällt.
- Bei Besuchen von Schwerkranken oder Sterbenden sind nach Rücksprache auch mehr Besucher zuzulassen.
- Besucher müssen für die gesamte Besuchsdauer eine FFP2 Maske ohne Ventil tragen. Ohne eine socle Maske kann kein Zutrit gewährt werden. Die Masken werden nicht zur Verfügung gstellt. Ein Abstand von 1,5 Metern ist einzuhalten. Körperkontakte sind nicht gestattet.
- Mobile Fußpfleger und Fußpflegerinnen, sowie mobile Friseure und Friseurinnen dürfen nach vorheriger Terminabsprache die Einrichtung betreten. Sie sind ebenfalls verpflichtet, eine FFP2 Maske ohne Ventil zu tragen.
- Nicht infizierte Bewohner und Bewohnerinnen dürfen jederzeit allein oder mit einer Kontaktperson des Personals oder mit einem Angehörigen oder einer nahestehenden Person die Einrichtung verlassen. Diese Personen sollten sich in die Besucherliste an der Rezeption zur Nachverfolgbarkeit eintragen. Hier sind die allgemeinen Regeln der 13. Covid – Bekämpfungsverordnung einzuhalten.
- Bewohner oder Bewohnerinnen, die sich länger als 24 Stunden außerhalb der Einrichtung aufgehalten haben, müssen für 7 Tage einen Mundschutz außerhalb der eigenen Häuslichkeit tragen. Für diese Personen erfolgt eine Testung am Tag der Rückkehr und am siebten Tag eine weitere Testung, eine Quarantäne ist nicht vorgesehen.
- Personen mit Atemwegserkrankungen oder einer Infektion mit dem Coronavirus oder Kontaktpersonen innerhalb der 14- Tagesfrist dürfen die Einrichtung nicht zu Besuchszwecken betreten.
- Zur Rückverfolgbarkeit werden die persönlichen Daten in einer Besucherliste erfasst.
Diese Regelungen treten am 01.12.2020 in Kraft und haben vorerst bis 31.12.2020 Gültigkeit.
Wir danken für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.
Bianca Meinerz
Leitung Zentrale Dienste, Hygienebeauftragte