Corona Regelungen gültig bis 7.4.2023

Liebe Besucher*innen und Gäste der Residenz Humboldthöhe gGmbH

 

Zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sind folgende Regeln zum Aufenthalt in unserer Einrichtung einzuhalten

 

  • Der Zugang zur Einrichtung erfolgt ausschließlich über die Rezeption.
  • Die Einrichtung darf zu Besuchszwecken nur betreten werden, wenn Besucher*innen einen Testnachweis nach §22 a Abs. 3 IfSG mit negativem Ergebnis oder einen maximal 48 Stunden zurück liegenden PCR- Test vorlegen können. Die Testung kann auch in unserer Einrichtung zu den bekannten Testzeiten erfolgen.
  • Begleitpersonen, die nur für einen sehr kurzen Zeitraum und ohne Kontakte zu anderen Personen unser Haus aufsuchen, fallen nicht unter diese Regelung.
  • Für alle Personen, die sich in unserem Haus aufhalten gilt die Verpflichtung im gesamten Haus eine FFP 2 Maske ohne Ausatemventil zu tragen. In den Aufzügen dürfen 5 bzw. 3 Personen gleichzeitig fahren. Bitte die Hinweise an den Aufzügen beachten.
  • Personen mit erkennbaren Atemwegsinfektionen und Personen, die sich mit einer Infektion mit COVID-19 in häuslicher Quarantäne befinden, haben keinen Zutritt zur Einrichtung.

 

Diese Regelungen treten am 01.10.2022 in Kraft und haben vorerst bis 07.04.2023 Gültigkeit.

 

 

Vallendar, 01.12.2022

 

Bianca Meinerz

Leitung Zentrale Dienste, Hygienebeauftragte